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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Metallhandel, Entsorgungsdienstleistungen und Container-Service

Gültig ab: 02. Februar 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

Wahl & Co. Inhaber Thomas Madeiski e.K.
Heinrich-Ehrhardt-Str. 47b, 98544 Zella-Mehlis
(nachfolgend "Auftragnehmer", "wir" oder "uns")

und unseren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber", "Kunde" oder "Sie").

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Leistungen, insbesondere:

  • Ankauf von Metallen, Schrott und Sekundärrohstoffen
  • Entsorgungsdienstleistungen und Abrissarbeiten
  • Bereitstellung von Containern für Metallschrott
  • Service- und Wartungsleistungen
  • Gewerblicher Gütertransport

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.

(4) Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese AGB nicht ausdrücklich etwas anderes regeln.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen.

(3) Der Vertrag kommt zustande durch:

  • unsere schriftliche Auftragsbestätigung, oder
  • Ausführung der Leistung, oder
  • bei mündlicher Vereinbarung durch Beginn der Leistungserbringung

(4) Fernabsatzverträge (Telefon, E-Mail, Kontaktformular) kommen durch unsere schriftliche oder elektronische Bestätigung zustande.

§ 3 Metallhandel und Schrottankauf

3.1 Allgemeines

(1) Der Ankauf von Metallen, Schrott und Sekundärrohstoffen erfolgt nach Qualität, Art und Gewicht der angelieferten Materialien.

(2) Die Preise richten sich nach den aktuellen Tagespreisen zum Zeitpunkt der Anlieferung und Verwiegung.

(3) Eine Preisgarantie besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

3.2 Anlieferung und Verwiegung

(1) Die Anlieferung erfolgt zu unseren Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung.

(2) Das Gewicht wird durch unsere geeichte bzw. kalibrierte Waage ermittelt. Das Wiegeergebnis ist verbindlich.

(3) Der Kunde erhält einen Wiegeschein als Nachweis. Bei Differenzen ist dieser unverzüglich, spätestens binnen 3 Tagen, schriftlich zu reklamieren.

3.3 Qualitätsprüfung und Sortierung

(1) Wir sind berechtigt, angeliefertes Material zu inspizieren und zu klassifizieren.

(2) Bei Verunreinigungen, Fremdstoffen oder minderer Qualität behalten wir uns vor:

  • einen entsprechenden Abschlag vom Preis vorzunehmen, oder
  • die Annahme zu verweigern

(3) Kosten für die Entsorgung von nicht verwertbaren Beimischungen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3.4 Eigentumsübergang und Zahlung

(1) Das Eigentum an den angelieferten Materialien geht mit der Verwiegung und Annahme auf uns über.

(2) Die Auszahlung erfolgt:

  • bei Kleinmengen: bar oder per Überweisung nach Vereinbarung
  • bei Geschäftskunden: per Überweisung binnen 14 Tagen nach Abrechnung

3.5 Herkunftsnachweis und Gewährleistung

(1) Der Kunde gewährleistet, dass er Eigentümer der angelieferten Materialien ist oder zur Veräußerung berechtigt ist.

(2) Bei bestimmten Metallarten (insbesondere Kupfer, Edelmetalle) sind wir verpflichtet, die Identität des Verkäufers festzustellen und Herkunftsnachweise zu führen.

(3) Wir behalten uns vor, bei Verdacht auf Diebesgut die Annahme zu verweigern und die zuständigen Behörden zu informieren.

(4) Der Kunde haftet für Schäden, die uns durch nicht ordnungsgemäße Eigentumsangaben entstehen.

§ 4 Entsorgungsdienstleistungen

4.1 Leistungsumfang

(1) Wir erbringen Entsorgungsdienstleistungen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und den einschlägigen abfallrechtlichen Vorschriften.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

4.2 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über Art, Menge, Herkunft und Beschaffenheit der zu entsorgenden Abfälle zu machen.

(2) Der Auftraggeber hat die Abfälle getrennt nach Abfallarten bereitzustellen, soweit dies nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vorgeschrieben ist.

(3) Gefährliche Abfälle sind als solche zu kennzeichnen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu deklarieren.

(4) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Zufahrt für unsere Entsorgungsfahrzeuge möglich ist.

4.3 Abfallübernahme und Nachweispflichten

(1) Bei Übernahme der Abfälle wird ein Übernahme- bzw. Begleitschein ausgestellt.

(2) Bei gefährlichen Abfällen gelten die Nachweispflichten gemäß Nachweisverordnung (NachwV). Die Abwicklung erfolgt über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV).

(3) Der Auftraggeber erhält eine Kopie aller relevanten Nachweisdokumente.

4.4 Verweigerung der Annahme

(1) Wir sind berechtigt, die Annahme von Abfällen zu verweigern, wenn:

  • die Abfälle nicht ordnungsgemäß deklariert sind
  • die Abfälle nicht den Angaben entsprechen
  • gesundheitsgefährdende oder explosive Stoffe enthalten sind
  • keine ordnungsgemäße Entsorgung möglich ist
  • gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen

(2) Bei falschen Angaben behalten wir uns vor, Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

4.5 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach Art, Menge und Entsorgungsweg der Abfälle.

(2) Zusätzliche Kosten (z.B. für Demontage, Spezialentsorgung, Analysen) werden gesondert berechnet.

(3) Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto nach Rechnungsstellung, sofern nichts anderes vereinbart.

4.6 Haftung und Gewährleistung

(1) Wir haften nicht für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben des Auftraggebers entstehen.

(2) Wir gewährleisten eine ordnungsgemäße Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

(3) Bei Rückstellungen oder Beanstandungen durch Behörden, die auf Pflichtverletzungen des Auftraggebers beruhen, trägt dieser die Kosten.

§ 5 Container-Service

5.1 Containerbereitstellung

(1) Container werden in Größen von 1,5 bis 35 m³ bereitgestellt.

(2) Die maximale Beladungskapazität beträgt 20 Tonnen pro Container.

5.2 Mietdauer und Preise

(1) Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Mietpreis wird bei Auftragserteilung mitgeteilt und richtet sich nach Größe und Mietdauer.

5.3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • den Container nur mit vereinbarten Materialien zu befüllen
  • keine gefährlichen Abfälle ohne vorherige Absprache einzufüllen
  • die maximale Beladungsgrenze einzuhalten
  • den Stellplatz zugänglich zu halten

5.4 Lieferung und Abholung

(1) Lieferung Frei Haus bei Buntmetallen und ab 2 Tonnen Stahl/Eisen.

(2) Stellplatz und Zufahrt sind vom Auftraggeber bereitzustellen.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Metallankauf: bar oder 14 Tage netto nach Abrechnung
  • Entsorgung: 14 Tage netto nach Rechnungsstellung
  • Miete: bei Rückgabe oder nach Vereinbarung
  • Verkauf: 30% Anzahlung, Rest vor Auslieferung

(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte) zu berechnen.

(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

9.1 Gewährleistung

(1) Für Mängel haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

(2) Bei gebrauchten Gegenständen wird die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt (außer bei Verbrauchern).

(3) Bei Dienstleistungen (Entsorgung, Service) besteht Gewährleistung nur bei Schlechtleistung oder Nichtleistung.

9.2 Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
  • nach dem Produkthaftungsgesetz
  • bei Übernahme einer Garantie

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Für Verbraucher gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB. Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie hier.

Wichtig: Bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung bereits begonnen wurde, erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung.

§ 12 Datenschutz

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

13.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

13.3 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese günstiger sind.

13.4 Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Zella-Mehlis.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

13.5 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Kontakt bei Fragen zu den AGB

Wahl & Co. Inhaber Thomas Madeiski e.K.
Heinrich-Ehrhardt-Str. 47b
98544 Zella-Mehlis
Telefon: 03682 483449

Stand: Februar 2026 | Letzte Aktualisierung: 02.02.2026

Erstellt unter Berücksichtigung von BGB, HGB, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Nachweisverordnung (NachwV), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und weiteren einschlägigen Vorschriften

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